Freiwillige Entscheidung zur Sterbehilfe?

Die Vorstellung, die Entscheidung eines schwer kranken Menschen zum Sterben könne freiwillig und ohne äußeren Druck fallen,  hält Regionalbischöfin Elisabeth Hann von Weyhern für eine gefährliche Illusion.

„Wer schwerstkrank ist und unter unerträglichen Schmerzen leidet, der spürt ganz deutlich, wie sehr er auf andere Menschen angewiesen ist. Und dann wünsche ich mir, dass die Gesellschaft die Botschaft sendet: Wir helfen Dir auch in dieser Situation; wir schöpfen pallativmedizinische Möglichkeiten voll aus, erforschen und verabreichen Schmerzmittel in ausreichendem Maß, es gibt Hospize in ausreichender Zahl und die Liegezeiten sind finanziert. Und nicht: Wir haben ein ganz tolles Verfahren geschaffen, mit dem Du Dich zum Sterben entscheiden kannst.“

Es geht Hann von Weyhern der Regionalbischöfin nicht darum, über Menschen in verzweifelten Situationen den Stab zu brechen. „Aber ich sehe einen großen strukturellen und finanziellen Nachholbedarf im Bereich Pallativmedizin. Wir können noch mehr tun, um den Druck zu nehmen, sich für Sterbehilfe zu entscheiden.“

Das vom belgischen Parlament am 13.2.2014 auf Minderjährige ausgedehnte Sterbehilfegesetz sieht vor, dass die Entscheidung „freiwillig, überlegt und ohne äußeren Druck“ gefällt werden muss.