Aufgaben der Regionalbischöfin/des Regionalbischofs nach der Kirchenverfassung
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Aus der Kirchenverfassung Art. 64: "Der Oberkirchenrat/die Oberkirchenrätin ist zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung in allen Gemeinden des Kirchenkreises berechtigt." "Der Oberkirchenrat/die Oberkirchenrätin im Kirchenkreis hat für den Kirchenkreis insbesondere folgende Aufgaben:
- Er/sie achtet darauf, dass das Wort Gottes schrift- und bekenntnisgemäß verkündet wird und die Sakramente recht verwaltet werden; "Der Oberkirchenrätin/dem Oberkirchenrat obliegt ... die Ordination und die Visitation im Kirchenkreis. Sie/er hat das Recht, Einweihungen vorzunehmen." |
